Mittwoch, 12. Dezember 2012

Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikovoranfrage: Was ist das?

Risikovoranfrage – dieser Begriff taucht rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder auf. Aber was genau ist darunter zu verstehen und welche Relevanz hat eine solche Risikovoranfrage in der Praxis?

Zum Hintergrund: wenn Sie einen Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, dann kommt der Beantwortung der Gesundheitsfragen entscheidende Bedeutung zu. Denn leiden Sie unter chronischen Erkrankungen oder bringen bereits schwerwiegende Vorerkrankungen mit, dann besteht die Gefahr, dass die Versicherung Ihren Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt oder ihn unter Auflagen zum Beispiel eine Risikoausschluss oder eine Prämienzuschlag annimmt.

„Teufelskreis“ Ablehnung

Hat aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sie einmal abgelehnt oder wollte sie nur unter Auflagen annehmen, müssen Sie diesen Umstand bei jedem weiteren Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeben. Außerdem werden die erklärten Vorerkrankungen sowie die Ablehnung auch in einer Zentraldatei gespeichert, auf die andere Berufsunfähigkeitsversicherungen zugreifen können. Unter diesen Umständen ist es fast ausgeschlossen, dass sie eine passende und bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Alternative Voranfrage

Und genau an dieser Stelle kommt die Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Spiel. Mithilfe eines Versicherungsmaklers lassen Sie bei der bei der Risikovoranfrage die Versicherung entscheiden, ob und zu welchen Konditionen Sie sie gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern würde. Die Entscheidung der Berufsunfähigkeit Versicherung – egal, ob positiv oder negativ – müssen Sie bei weiteren Anträgen nicht angeben. Außerdem werden die Daten nicht in der Zentraldatei der Versicherungswirtschaft gespeichert, so dass andere Berufsunfähigkeitsversicherungen keine Auskunft darüber erhalten, wie die andere Versicherung im Rahmen der Risikovoranfrage entschieden hat. Das erhöht Ihre Chancen deutlich, die gewünschten Berufsunfähigkeitsschutz zu erhalten.

Auch über optimal-absichern.de haben Sie die Möglichkeit an, eine solche Risikovoranfrage für sich zu stellen. Nutzen Sie dieses Formular, um dort Ihre persönlichen Daten einzugeben, und vermerken Sie am Ende des Formulars, dass sie eine Risikovoranfrage wünschen. Ein Experte wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abklären.

Montag, 10. Dezember 2012

Erwerbsminderung ist nicht gleich Berufsunfähigkeit

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, weil er wegen einer zu hohen Herzfrequenz nicht mehr arbeiten kann, ist nicht automatisch berufsunfähig und bekommt eine entsprechende Rente von seiner privaten Versicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (AZ: 1 O 115/07) hervor. Nach einem Gutachten war es dem Versicherten nämlich möglich, durch Einnahme von Medikamenten sowie ein leichtes Ausdauertraining sehr wohl wieder "berufsfähig" zu werden. In einem solchen Fall muss eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht zahlen.

Privater Schutz meist stärker Diese Einzelfallentscheidung steht im krassen Widerspruch zu den meisten Entscheidungen rund um das Thema Berufsunfähigkeit. Denn der Schutz der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geht vor allem bei jüngeren Menschen oft deutlich weiter als der reine Erwerbsunfähigkeitsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung: Die muss erst zahlen, wenn der Versichete gar keinen Job mehr ausüben kann. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt, wenn der aktuelel Job, so wie er heute ausgeübt wird, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Mehr zum Thema Invaliditätsschutz auf dem Vorsorgeportal im Themenbereich Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Erst Gutachten, dann Geld

Die vereinbarte Rente muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann zahlen, wenn das vom Versicherer in Auftrag gegebene fachärztliche Gutachten vorliegt, auf dessen Basis über das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit entschieden wird. Das hat das Landgericht Bremen (AZ: 6 O 1038/10) entschieden. In dem Fall war das Gutachten besonders wichtig, weil es über die ärztlichen Einschätzungen hinaus eine Feststellung treffen sollte, wie sich die krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen in der konkreten Berufsausübung auswirken. In einem solchen Fall ist es zulässig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung das Gutachten abwartet.

Obliegenheiten beachten
Das Urteil zeigt, dass Versicherte sich an die Regeln halten müssen, die der Vertrag aufstellt, wenn sie Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung haben wollen. Die Verträge regeln eine Vielzahl von sogenannten Obliegenheiten, die dem Versicherten aufgebürdet werdne - und bei deren Nichtbeachtung die Berufsunfähigkeitsversicherungen sich in aller Regel weigern, die vereinbarte Rente zu zahlen. Da die Obliegenheiten von Berufsunfähigkeitsversicherung zu Berufsunfähigkeitsversicherung variieren, sollte schon bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, welche Verpflichtungen im Ernstfall auf den Versicherten zukommen. Ein guter Berater kann diese Obliegenheiten auf Basis der Vertragsunterlagen zusammenstellen. Mehr zum Thema Invaliditätsschutz auf dem Vorsorgeportal im Themenbereich Berufsunfähigkeitsversicherung.

Restschuldversicherung muss bei Berufsunfähigkeit nicht zahlen

Wer eine Restschuldversicherung für ein Darlehen abschließt, bekommt keine Leistungen, wenn er unbefristet arbeits- und damit berufsunfähig wird. Das hat das Landgericht Rostock (AZ: 10 O 113/10) entschieden. Der Versicherungsschutz wird nach Meinung des Gerichts auch nicht unzulässig begrenzt, da bei Arbeitsunfähigkeit uneingeschränkt gezahlt wird. Zudem verwies das Gericht darauf, dass Berufsunfähigkeit in aller Regel nicht am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, die Restschuldversicherung also bei einer Arbeitsunfähigkeit vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit durchaus zahlen muss.

Berufsunfähigkeit kein Fall für die Restschuldversicherung
Wer eine Restschuldversicherung für ein Darlehen abschließt, bekommt keine Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Das hat das Landgericht Saarbrücken (AZ: 12 O 197/10) in einem anderen Fall ähnlich entschieden. Sieht eine Restschuldversicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit vor, dass bei Berufsunfähigkeit keine Leistungen fließen, so ist das keine Ausschlussklausel, die gerichtlich überprüft werden kann, sondern nur eine Beschreibung des Vertragsgegenstandes. Damit muss die Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit nicht einspringen.

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz aufeinander abstimmen
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, den Schutz gegen vorübergehende und dauernde Arbeitsunfähigkeit aufeinander abzustimmen. Im Idealfall sind die Verträge so gestaltet, dass die Leistungen nahtlos ineinander übergehen.Lassen Sie sich einen solche maßgeschneiderten Schutz anbieten - jeder Versicherungsmakler kann die Angebote perfekt aufeinander abstimmen. Hier können Sie unabhängige Beratung anfordern!

Mittwoch, 26. September 2012

Kampfhunde dürfen höher besteuert werden

Kampfhunde dürfen höher besteuert werden Wer einen Kampfhund hat, darf höher besteuert werden als Halter von Tieren, die nicht als gefährlich eingestuft werden. In dem Fall hatte eine Gemeinde Kampfhunde 16-mal höher besteuert als andere Hunde - das sei im Rahmen der Gefahrenvorsorge zulässig, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Insbesondere schloss das Gericht sich nicht der Meinung an, dass die Steuer erdrosselnd sei und einem Kampfhundeverbot gleichkomme. Vielmehr sei es zulässig, wenn die Gemeinde durch die hohe Steuer die Anzahl der Kampfhunde im Gemeindegebiet gering halten wolle.

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (AZ: 2 S 3284/11)

Freitag, 14. September 2012

Sorgfältig mit dem Autoschlüssel umgehen!



Wer achtsam durchs Leben geht, ist einfach besser versichert - könnte man meinen, wenn man sich das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 10 U 1292/11) anschaut. Dort heißt es: Wer seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl von seiner Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. 

Nachlässigkeit wird teuer!
In dem Fall hatte eine Frau den Wagenschlüssel im unabgeschlossenen Büro liegen lassen, wo er gestohlen wurde. Später wurde der Wagen mit dem entwendeten Schlüssel gestohlen und stark beschädigt. Die Versicherung wollte den Schaden nur zum Teil zahlen und bekam vor Gericht Recht. Die Versicherte hat fahrlässig gehandelt, als sie es versäumte, den Autoschlüssel wegzuschließen. Das Gericht wollte auch den Einwand nicht gelten lassen, dass in dem Bürogebäude im Moment des Diebstahls keine Besuchszeit mehr war, sodass die Frau nicht damit rechnete, Opfer eines Diebstahls zu werden: Tatsächlich war es Fremden durchaus möglich, das Gebäude zu betreten und die Schlüssel an sich zu nehmen.

Freitag, 31. August 2012

Das geschieht ihr Recht: Knickrige Versicherung muss mehr zahlen



Zahlt eine Haftpflichtversicherung ein ersichtlich zu niedriges Schmerzensgeld, kann sich die später tatsächlich zu zahlende Summe deutlich erhöhen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 5 U 38/10) entschieden. In dem Fall war eine Frau bei einer Operation mit einem falschen Desinfektionsmittel versorgt worden. Die Folge waren starke Schmerzen und ein verlängerter Heilungsprozess an der Wunde. 

Geiz ist geil? Geiz wird teuer - weiß die Versicherung jetzt
Trotzdem wollte die Haftpflichtversicherung der behandelnden Ärzte lediglich 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das war der Frau zu wenig, die 30.000 Euro verlangte. Tatsächlich musste die Haftpflichtversicherung 6.000 Euro zahlen - 2.000 Euro mehr als üblich, weil das knickrige Regulierungsverhalten der Versicherung den Gesamtzustand der betroffenen Frau negativ beeinflusst hat und, so das Gericht, deshalb einen Aufschlag rechtfertigt.

Mittwoch, 22. August 2012

Steuererklärung: Nicht auf Frist-Verlängerung verlassen

Grundsätzlich kennt jeder die Regel: Wer einen Steuerberater an seiner Seite hat, kann sich mit der Steuererklärung bis zum 31.12. Zeit lassen. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, denn das Finanzamt kann diese Frist verkürzen, wie das Finanzgericht Niedersachsen (AZ: 15 K 365/11) entschied.

Steuererklärung: Finanzamt kann Frist verkürzen
Ein Grund können hohe Nachzahlungen sein, die die Finanzverwaltung von Ihnen erwartet. Der Steuerzahler hatte sich mit dem Hinweis geweigert, das Finanzamt könne  ja die Vorauszahlungen entsprechend anpassen, um an sein Geld zu kommen. Das Finanzgericht sah das anders: In allen Erlassen der obersten Finanzbehörden sei geregelt, dass Finanzämter Erklärungen vor Ablauf der allgemeinen Fristverlängerung einfordern können, wenn die Umstände dies erfordern - erwartet hohe Nachzahlungen seien solche Umstände.

Düsseldofer Richter sehen das anders
Auch wenn Steuerzahler voraussichtlich eine hohe Nachzahlung leisten müssen, muss das Finanzamt dem Antrag auf eine Fristverlängerung stattgeben. So hat es das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 12 K 2461/11) ganz gegensätzlich zu den Hannoveraner Kollegen entschieden. In dem Fall ging es um ein Ehepaar, das sich steuerlich beraten ließ. Das Finanzamt verlangte trotzdem die Abgabe der Steuererklärung bis zum 30.9., weil es mit einer hohen Nachzahlung des Ehepaares rechnete. Das aber sei kein Grund, die Fristverlängerung nicht zu gewähren, so das Finanzgericht. Die Abgabefrist wird bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen in der Regel bis zu 31.12. verlängert. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie in dem entsprechenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder geregelt sind, was hier aber nicht der Fall war. Damit war die Versagung der Fristverlängerung nicht zulässig. 

Was tun? 
Rechtssicherheit sieht tatsächlich anders aus. Ein Tipp: Fordert das Finanzamt die Steuererklärung vorzeitig an, sollte man eine grobe Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zur Verfügung stellen. Ist daraus ersichtlich, dass keine nennenswerten Nachzahlungen zu erwarten sind, dürfte das Finanzamt in aller Regel die FRistverlängerung gewähren.

Donnerstag, 16. August 2012

Schlampiges Finanzamt ist selber schuld!


Ach, das sind Meldungen, die einen ja irgendwie freuen: Finanzämter können Steuerbescheide nicht rückwirkend ändern, wenn sie den Sachverhalt in den jeweiligen Steuerjahren nicht ausreichend geprüft haben. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 3 K 2208/08) entschieden. In dem Fall hatte ein Verkaufsleiter über 3 Jahre hohe Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend gemacht, die ihm nicht zustanden. Das Finanzamt hatte die Kosten trotzdem anerkannt und erst später festgestellt, dass es falsch lag. Die rechtskräftigen Bescheide konnten aber nicht mehr geändert werden, so das Gericht. Das Finanzamt sei seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen, so das Gericht, und müsse daher die Folgen selbst tragen.Mehr aktuelle Steuerthemen auf unserem Portal im Bereich Steuern.

Dienstag, 14. August 2012

Arbeitszimmer: Kleine Arbeitsecke jetzt absetzbar oder nicht?


Beim Thema Arbeitszimmer streiten die Gelehrten - jetzt auch, wenn es um kleine Arbeitsecken geht. Werden Räume nämlich nicht ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt, sind sie steuerlich nicht absetzbar. Das gilt auch für die Raumkosten, die auf Küche, Diele sowie Bad und WC entfallen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 7 K 87/11 E) entschieden und sich damit gegen eine Entscheidung der Kölner Kollegen (AZ: 10 K 4126/09) gestellt, die eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich anerkannt hatten. 

Private Nutzung schließt steuerliche Anerkennung aus
Ein Arbeitszimmer muss der Definition nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dienen. Außerdem muss es ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden. In dem Düsseldorfer Fall beriefen sich die Richter auf diese Definition und erkannten eine Arbeitsecke steuerlich nicht als Arbeitszimmer an, weil sie nicht ausschließlich beruflich, sondern auch privat genutzt wird. Auch die anteiligen Kosten für weitere Räume wie Küche, Bad oder Diele werden nicht anerkannt, weil sie der privaten Lebenssphäre zuzuordnen sind. Der Bundesfinanzhof muss sich jetzt in der Revision (AZ: VIII R 10/12) mit dem Fall befassen.Mehr zum Thema Arbeitszimmer auch auf unserem Vorsorgeportal im Bereich "Recht und Steuern".

Freitag, 10. August 2012

Tarifwechsel in der PKV: So wimmeln Versicherer Sie ab!

Demnächst gibt es für PKV-Versicherte Post: Die neuen prämien 2013 werden festgelegt und mitgeteilt. Steigen die stark an, ist ein Tarifwechsel sinnvoll, um Geld zu sparen. Trotzdem scheren sich die Versicherer nicht daraum und wimmeln Wechselwillige ab.

"Sie haben keinen Anspruch auf einen Tarifwechsel"
Das ist das gängigste Argument der Versicherer, wenn Kunden nachfragen – und es ist schlicht falsch. § 204 VVG regelt die Möglichkeit des Tarifwechsels mit allen Rechten des Versicherungsnehmers. Der Tarifwechsel ist keine Kulanzleistung der privaten Krankenversicherung, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht, auf dem Sie bestehen können.
PKV-versichert? Das müssen Sie wissen!
Welche Strategien die Versicherer noch fahren, mit welchen Argumenten Kunden noch abgewimmelt werden, habe ich für Sie auf unserem Vorsorgeportal zusammengestellt. Und natürlich erfahren Sie die auch, wie SIE sich nicht abwimmeln lassen. Mehr hier: http://www.optimal-absichern.de/gesundheit/private-krankenversicherung/tarifwechsel-in-der-privaten-krankenversicherung-lassen-sie-sich-nicht-abwimmeln.php

Dienstag, 3. Juli 2012

Grundstückseigentümer: Baumbestand überprüfen lassen


Wer ein Grundstück mit Baumbestand besitzt, sollte den zweimal jährlich überprüfen lassen. Tut er das nicht, kann er nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg (AZ: 9 O 757/10) zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn der Baum umstürzt und Menschen oder Sachen zu Schaden kommen. In dem Fall war eine Pappel umgestürzt und hatte ein Auto unter sich begraben. Für den völlig zerstörten Wagen verlangte der Eigentümer Schadensersatz in Höhe von mehreren 1.000 Euro. Zu Recht, sagte das Gericht. Der Eigentümer der Bäume sei verpflichtet, im Rahmen der sogenannten "Baumschau" zweimal jährlich den Baumbestand von einem Experten auf Standfestigkeit zu überprüfen. Der Eigentümer hatte jedoch lediglich einen Freund gebeten, einen Blick auf die Bäume zu werfen - das sei nicht ausreichend, so dass der Mann den Schaden tragen müsse. Mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung übrigens auch auf dem Vorsorgeportal!

Haussanierung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar


Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen (AZ: VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10)  entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes steuerlich absetzbar sein können, wenn dadurch konkrete Gesundheitsgefahren oder Gefahren des Hauses für seine Bewohner beseitigt werden können. Allerdings darf der Grund für die Sanierung weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen noch vom Grundstückseigentümer verschuldet worden sein. Auch muss der Steuerpflichtige realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte verfolgen, bevor er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen kann, und er muss sich den aus der Erneuerung resultierenden Vorteil anrechnen lassen. Wer entsprechende Kosten geltend machen will, sollte sich auf die genannten Entscheidungen berufen.

Erzieher haften für Ihre Kinder?


Wer haftet eigentlich, wenn Kinder aus einer Kindertagesstätte heraus einen Schaden anrichten? Diese Frage musste das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 1 U 1086/11) entscheiden. In dem Fall hatten sich einige Kinder am Außenzaun der Tagesstätte postiert und von dort aus ein Auto mit Steinwürfen beschädigt. Nicht unser Problem, sagte die Kindertagesstätte, die Erzieher hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das sah das Gericht anders: Die Gemeinde als Träger der Kindertagesstätte muss Schadensersatz zahlen bzw. die Versicherung einschalten. Denn die Erzieher hatten sehr wohl die Aufsichtspflicht verletzt, als sie die Kinder so lange alleine unbeaufsichtigt spielen ließen, dass sie das Auto mit den Steinen unter Beschuss nehmen konnten - die Besitzerin hatte die Kinder erwischt und später ausgesagt, die Kinder hätten das Auto mit einer Steinwurfserie wie "aus der Maschinenpistole" unter Beschuss genommen.

Test 2019: Die besten Zahnzusatzversicherungen Die beste Zahnzusatzversicherung am Markt kommt von der Bayerischen. Das ergab ein Test de...