Freitag, 24. Februar 2012

Vollrausch und Unfallversicherung: Das riecht nach Ärger


Ein Vollrausch kann den Versicherungsschutz kosten: Wer betrunken einen Unfall erleidet, bekommt kein Geld von seinem privaten Unfallversicherer. Das hat das Landgericht Düsseldorf (AZ: 11 O 167/09) entschieden. In dem Fall war ein Mann die Treppe heruntergestürzt und dabei tödlich verunglückt. Später kam heraus, dass der Mann noch Stunden nach dem Unfall eine
Blutalkohol-Konzentration von mehr als 2,13 Promille hatte. Die Versicherung weigerte sich daraufhin zu zahlen und bekam vom Gericht Recht. Die Witwe hatte zwar damit argumentiert, dass ihr Mann regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt sei, trotzdem ging das Gericht davon aus, dass bei mehr als 2 Promille Alkohol im Blut auch bei alkoholgewöhnten Menschen alkoholbedingte Unsicherheiten und vor allem Gleichgewichtsstörungen auftreten. Deshalb ging das Gericht von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung aus, die zum Unfall geführt hatte und die nicht versichert ist. 

Alles zum Sinn und Unsinn von Unfallversicherungen auf meinem Vorsorgeportal.

Donnerstag, 23. Februar 2012

Für alle Sparfüchse mit einer privaten Krankenversicherung


"Sparfüchse sparen keine Steuern":So lautet der Tenor dieses spannenden Urteils, in dem es noch einmal um das Thema "Krankheitskosten und Finanzamt" geht. Die Geschichte: Wer Krankheitskosten nicht bei seiner Versicherung geltend macht, um sich eine Beitragsrückzahlung der privaten Krankenversicherung zu sichern, kann die Kosten jedoch nicht steuerlich geltend machen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 2 V 1883/11) entschieden. Das Gericht war der Meinung, dass Kosten nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen könnten, wenn der Steuerpflichtige dadurch wirtschaftlich belastet sei. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn dem Steuerzahler  Erstattungszahlungen zufließen würden. Außerdem sind die Kosten auch nicht als zwangsläufig anzusehen, wenn der Steuerzahler gegenüber der Krankenversicherung auf eine Steuererstattung verzichtet und stattdessen die Allgemeinheit an den Kosten beteiligen will. 

Krankheitskosten und Finanzamt: Jetzt aufpassen


Ein spannendes Urteil für alle Steuerzahler, die Krankheitskosten steuerlich geltend machen wollen:
Das Finanzgericht Münster (AZ: 11 K 317/09 E) musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Krankheitskosten nur dann anerkannt werden können, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein Attest erbracht wurde. Der Hintergrund: Während der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung änderte und kein Attest mehr verlangte, reagierte der Gesetzgeber und legte im Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine Attestpflicht fest. 

Attestpflicht ja oder nein? 
Das Finanzgericht Münster hält das für unbedenklich, obwohl die Regelung auch für Altfälle aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gelte. Denn das Gesetz gießt ja nur die steuerrechtliche Praxis der Vorjahre in Gesetzesform. Daran sei nichts auszusetzen. Jetzt wird sich der Bundesfinanzhof erneut mit der Frage beschäftigen müssen, ob und unter welchen Voraussetzungen Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind.

Mehr zum Thema Steuern auch auf meinem Portal www.optimal-absichern.de.  

Mittwoch, 22. Februar 2012

Neuer Finanz-Check online: Ergo Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen gehören zu den wichtigsten Policen überhaupt!
Denn für Kassenpatienten bleibt oft eine große finanzielle Lücke, wenn der Zahnarzt die im Mund gerade geschlossen hat.In unserem Finanz-Check haben wir jetzt eine der bekanntesten udn am offensivsten beworbenen Poilcen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Der individuelle Zahnschutz der ERgo ist eine klasse Versicherung mit nur wenigen Tücken. Mehr dazu hier unter www.optimal-absichern.de/gesundheit/krankenzusatzversicherung/zahnzusatzversicherung-finanz-check-der-individuelle-zahnschutz-izs-der-ergo-direkt.php.

Test 2019: Die besten Zahnzusatzversicherungen Die beste Zahnzusatzversicherung am Markt kommt von der Bayerischen. Das ergab ein Test de...