Donnerstag, 23. Februar 2012

Krankheitskosten und Finanzamt: Jetzt aufpassen


Ein spannendes Urteil für alle Steuerzahler, die Krankheitskosten steuerlich geltend machen wollen:
Das Finanzgericht Münster (AZ: 11 K 317/09 E) musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Krankheitskosten nur dann anerkannt werden können, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein Attest erbracht wurde. Der Hintergrund: Während der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung änderte und kein Attest mehr verlangte, reagierte der Gesetzgeber und legte im Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine Attestpflicht fest. 

Attestpflicht ja oder nein? 
Das Finanzgericht Münster hält das für unbedenklich, obwohl die Regelung auch für Altfälle aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gelte. Denn das Gesetz gießt ja nur die steuerrechtliche Praxis der Vorjahre in Gesetzesform. Daran sei nichts auszusetzen. Jetzt wird sich der Bundesfinanzhof erneut mit der Frage beschäftigen müssen, ob und unter welchen Voraussetzungen Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind.

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