Ein spannendes Urteil für alle Steuerzahler, die Krankheitskosten steuerlich geltend machen wollen:
Das Finanzgericht Münster (AZ: 11 K 317/09 E) musste sich
mit der Frage auseinandersetzen, ob Krankheitskosten nur dann anerkannt werden
können, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der medizinischen
Notwendigkeit durch ein Attest erbracht wurde. Der Hintergrund: Während der
Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung änderte und kein Attest mehr verlangte,
reagierte der Gesetzgeber und legte im Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine
Attestpflicht fest.
Attestpflicht ja oder nein?
Das Finanzgericht Münster hält das für unbedenklich, obwohl
die Regelung auch für Altfälle aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes
gelte. Denn das Gesetz gießt ja nur die steuerrechtliche Praxis der Vorjahre in
Gesetzesform. Daran sei nichts auszusetzen. Jetzt wird sich der Bundesfinanzhof
erneut mit der Frage beschäftigen müssen, ob und unter welchen Voraussetzungen
Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind.
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