Freitag, 24. Februar 2012

Vollrausch und Unfallversicherung: Das riecht nach Ärger


Ein Vollrausch kann den Versicherungsschutz kosten: Wer betrunken einen Unfall erleidet, bekommt kein Geld von seinem privaten Unfallversicherer. Das hat das Landgericht Düsseldorf (AZ: 11 O 167/09) entschieden. In dem Fall war ein Mann die Treppe heruntergestürzt und dabei tödlich verunglückt. Später kam heraus, dass der Mann noch Stunden nach dem Unfall eine
Blutalkohol-Konzentration von mehr als 2,13 Promille hatte. Die Versicherung weigerte sich daraufhin zu zahlen und bekam vom Gericht Recht. Die Witwe hatte zwar damit argumentiert, dass ihr Mann regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt sei, trotzdem ging das Gericht davon aus, dass bei mehr als 2 Promille Alkohol im Blut auch bei alkoholgewöhnten Menschen alkoholbedingte Unsicherheiten und vor allem Gleichgewichtsstörungen auftreten. Deshalb ging das Gericht von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung aus, die zum Unfall geführt hatte und die nicht versichert ist. 

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1 Kommentar:

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