Donnerstag, 8. März 2012

Elektronische Steuererklärungen: Pflicht zur Abgabe erweitert



Ab 2012 müssen erheblich mehr Steuerzahler ihre Steuerdaten elektronisch übermitteln. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz hin. Waren bisher nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch zu übermitteln, müssen ab dem Besteuerungsjahr 2011 auch viele Jahressteuererklärungen elektronisch abgegeben werden. Alle Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ab der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Hierunter fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige. Unternehmer und Körperschaften müssen nun auch für die Bereiche Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ihre Jahreserklärungen elektronisch übermitteln, genauso wie die Feststellungserklärungen. Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung müssen diese Erklärungen authentifiziert übermittelt werden. Die hierzu erforderliche Registrierung für Unternehmen und Organisationen findet auf elsteronline.de statt. 

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