Dienstag, 29. Mai 2012

Pflegende Angehörige sind im Urlaub versichert


Wer einen Familienangehörigen pflegt, steht oft auch im Urlaub vor der Frage, was aus dem Pflegebedürftigen wird. Meist wird der Urlaub gemeinsam geplant und umgesetzt - und daraus ergeben sich auch Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Denn wer einen von ihm betreuten pflegebedürftigen Familienangehörigen in den Urlaub begleitet, steht dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 4 U 57/09) entschieden. 

Gesetzliche Unfallversicherung muss auch im Urlaub einspringen
In dem Fall war die Pflegerin auf dem Flughafen schwer gestürzt. Das ist ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, meinte das Gericht, denn der gemeinsame Urlaub war eine versicherte Tätigkeit, da die Pflegetätigkeit vorrangig gegenüber dem eigenen Urlaubswunsch gewesen sei. Und zu der versicherten Tätigkeit gehört auch die Heimreise in die Wohnung, so dass die Unfallversicherung einstehen muss.

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Mittwoch, 23. Mai 2012

Baufinanzierung ohne Eigenkapital: Nicht für jedermann machbar und empfehlenswert

Der Trend der Banken in Deutschland geht dahin, den Kunden eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital zu ermöglichen. Damit steht dem Wunsch, ein Haus zu kaufen und eine Immobilienfinanzierung zu bekommen, das fehlende Eigenkapital nicht entgegen. Aber Immobilienfinanzierungen ohne Eigenkapital bekommt längst nicht jeder. In aller Regel wollen die Banken ein hohes Einkommen und einen krisensicheren Job sehen, um das erhöhte Risiko möglichst klein zu halten. Außerdem werden bei 100%-Finanzierungen ohne Eigenkapital auch nur Summen finanziert, die beim 7- bis 10-fachen des jährlichen Nettoverdienstes liegen – damit die Kreditnehmer nicht überfordert werden. Auf www.optimal-absichern.de haben wir die wichtigsten Regeln zusammengefasst, die für solche Vollfinanzierungen beachtet werden sollten, damit die Finanzierung kein finanzielles Desaster wird. Mehr zum Thema Baufinanzierung ohne Eigenkapital hier!

Lastschrift nicht eingelöst: Bank darf keine Gebühr berechnen


Benachrichtigt die Bank ihren Kunden über eine nicht eingelöst Lastschrift, darf sie dafür keine Gebühren verlangen.  Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: XI ZR 290/11) gaben die Bundesrichter dem Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Unterlassungsklageverfahren gegen eine Sparkasse Recht. Ein solches Entgelt sei unzulässig, so die Richter, weil es für die Gebühr schlicht keine gesetzliche Grundlage gebe. 

Keine gesetzliche Grundlage für Gebühren 
Kunden können jetzt entsprechend gezahlte Gebühren zurückverlangen, wenn ihre Bank eine entsprechende Klausel verwende – ob das der Fall sei, können die Verbraucherzentralen im Einzelfall entscheiden. Aber die Banken rüsten für die Zukunft auf: Dann sollen Einzugsermächtigungen eine Weisung an die Bank darstellen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes könne dann für die Benachrichtigung ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. Die Änderungen sollen nach derzeitigem Sachstand am 9. Juli 2012 in Kraft treten.

Freitag, 18. Mai 2012

Das kann teuer werden: Umsatzsteuer-Falle für ebay-Händler


Ein wichtiges Urteil für alle, die gerne (und viel) über ebay verkaufen: Der Bundesfinanzhof (AZ: V R 2/11) hat entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform ebay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann. In dem Fall hatte ein Ehepaar über Jahre verschiedenste Dinge über ebay verkauft, darunter Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel, Teppiche. 

ebay-Verkäufe: Umsatzsteuer muss nachgezahlt werden
Insgesamt erzielte das Ehepaar über 5 Jahre mehr als 100.000 Euro Umsatz aus den Verkäufen. Der Bundesfinanzhof sah darin eine unternehmerische Tätigkeit und verweis die Sache an das Finanzgericht zurück, das jetzt klären muss, welcher Steuersatz bei der Bemessung der Umsatzsteuer zugrunde zu legen ist. Die Eheleute müssen sich aber darauf einstellen, dass für die gesamten Umsätze Umsatzsteuer zu entrichten sein wird - insgesamt an die 20.000 Euro inklusive Nachzahlungszinsen.  

Ganz wichtig deshalb: Wer also bei ebay im großem Umfang handelt, sollte daran denken, dass ggf. Umsatzsteuer fällig werden kann. Wer unsicher ist, sollte das Finanzamt vorab im Rahmen einer verbindlichen Anfrage um Klärung bitten. Die Entscheidung der Vorinstanz mit ausführlicher Begründung finden Sie hier: www.optimal-absichern.de/finanzen/magazin/fleissig-bei-ebay-steuerfalle-droht.php

Mittwoch, 16. Mai 2012

Bank darf für Kreditbearbeitung keine Gebühren kassieren


Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, für Banken aber nicht: Die Geldinstitute dürfen für die Bearbeitung eines Darlehens in ihrem Hause keine Gebühren verlangen. Das hat das Landgericht Itzehoe (AZ: 7 O 292/10) entschieden. In dem Fall hatte ein Kunde für ein Darlehen über 11.000 Euro knapp 500 Euro Gebühren bezahlt. Unzulässig, entschied das Gericht. Eine entsprechende Preisklausel benachteilige den Kunden unangemessen, da die Bank das Darlehen ja in ihrem eigenen Interesse bearbeite. Wälzt sie die Kosten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden ab, benachteilige ihn das unangemessen, und die Bank muss die Gebühren erstatten. Tipp: Auf optimal-absichern.de können Sie erfahren, welche unzulässigen Bankgebühren noch erhoben werden.

Freitag, 4. Mai 2012

Neuer Wohnungseigentümer: Die Kaution geht Mietern nie verloren


Für die Rückzahlung der Mietkaution muss immer derjenige sorgen, der aktuell Eigentümer der Immobilie ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kaution beim Kauf tatsächlich übergeben wurde. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: XII ZR 13/10) gilt das auch dann, wenn die Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung erworben wurde und der bisherige Eigentümer insolvent ist. In dem Fall war die Kaution nicht getrennt vom übrigen Vermögen des insolventen Voreigentümers angelegt worden. Das könne aber nicht auf die Mieter zurückfallen, entschieden die Bundesrichter und nahmen den neuen Eigentümer in die Pflicht. 

Gut für Mieter: Auch wenn der alte Eigentümer die Kaution verloren hat, können Sie vom neuen Eigentümer die Rückzahlung verlangen. Dieses Urteil - zumal es vom Bundesgerichtshof kommt - sollten sich alle Mieter genau merken! 

Donnerstag, 3. Mai 2012

Lkw verliert Steine auf der Autobahn: Wer zahlt der Schaden?

Erlebt hat das jeder von uns wohl schon einmal: Vor uns auf der Autobahn oder Landstraße fährt ein Lkw, der Steine oder andere kleinere Gegenstände auf einer offenen Ladefläche geladen hat – und während der Fahrt einige davon verliert. Treffen die den Lack oder gar die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Wagens, kann der Schaden groß sein - vom Unfallrisiko ganz zu schweigen.

Was passiert, wenn es passiert?
Wendet man sich mit und nach einem Schaden an den Halter des Lkw, bekommt man meist die gleiche Antwort: Unser Lkw kann das gar nicht gewesen sein. Und der Halter des beschädigten Wagens ist in der Pflicht, den Schaden nachzuweisen – was meist unmöglich ist.

Umso interessanter ist es Urteil des Landgerichts Heidelberg (AZ: 5 S 30/11), das ich für www.optimal-absichern.de gefunden habe. Der Tenor: Wenn ein Lkw von einer offenen Ladefläche Steine verliert, die bei einem nachfolgenden Pkw die Scheine beschädigen, ist der Lkw-Halter zu Schadensersatz verpflichtet. Um einen solchen Schadensersatz kommt er nur herum, wenn der Lkw-Fahrer nachweisen kann, dass ein auf der Straße liegender Stein den Schaden verursacht hat. In dem Fall greift nach Meinung des Gerichts die Gefährdungshaftung des Lkw-Halters, wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden nicht von ihm verursacht worden ist.

Test 2019: Die besten Zahnzusatzversicherungen Die beste Zahnzusatzversicherung am Markt kommt von der Bayerischen. Das ergab ein Test de...