Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, für Banken aber nicht: Die Geldinstitute dürfen für die Bearbeitung eines Darlehens in
ihrem Hause keine Gebühren verlangen. Das hat das Landgericht Itzehoe (AZ: 7 O
292/10) entschieden. In dem Fall hatte ein Kunde für ein Darlehen über 11.000
Euro knapp 500 Euro Gebühren bezahlt. Unzulässig, entschied das Gericht. Eine
entsprechende Preisklausel benachteilige den Kunden unangemessen, da die Bank
das Darlehen ja in ihrem eigenen Interesse bearbeite. Wälzt sie die Kosten in
den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden ab, benachteilige ihn das
unangemessen, und die Bank muss die Gebühren erstatten. Tipp: Auf optimal-absichern.de können Sie erfahren, welche unzulässigen Bankgebühren noch erhoben werden.
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