Ein wichtiges Urteil für alle, die gerne (und viel) über ebay verkaufen: Der Bundesfinanzhof (AZ:
V R 2/11) hat entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von
Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform ebay eine
nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit
vorliegen kann. In dem Fall hatte ein Ehepaar über Jahre verschiedenste Dinge
über ebay verkauft, darunter Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen,
Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel, Teppiche.
ebay-Verkäufe: Umsatzsteuer muss nachgezahlt werden
Insgesamt
erzielte das Ehepaar über 5 Jahre mehr als 100.000 Euro Umsatz aus den
Verkäufen. Der Bundesfinanzhof sah darin eine unternehmerische Tätigkeit und
verweis die Sache an das Finanzgericht zurück, das jetzt klären muss, welcher
Steuersatz bei der Bemessung der Umsatzsteuer zugrunde zu legen ist. Die
Eheleute müssen sich aber darauf einstellen, dass für die gesamten Umsätze
Umsatzsteuer zu entrichten sein wird - insgesamt an die 20.000 Euro inklusive Nachzahlungszinsen.
Ganz wichtig deshalb: Wer also bei ebay im großem Umfang
handelt, sollte daran denken, dass ggf. Umsatzsteuer fällig werden kann. Wer
unsicher ist, sollte das Finanzamt vorab im Rahmen einer verbindlichen Anfrage um Klärung bitten. Die Entscheidung der Vorinstanz mit ausführlicher Begründung finden Sie hier: www.optimal-absichern.de/finanzen/magazin/fleissig-bei-ebay-steuerfalle-droht.php.
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