Freitag, 18. Mai 2012

Das kann teuer werden: Umsatzsteuer-Falle für ebay-Händler


Ein wichtiges Urteil für alle, die gerne (und viel) über ebay verkaufen: Der Bundesfinanzhof (AZ: V R 2/11) hat entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform ebay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann. In dem Fall hatte ein Ehepaar über Jahre verschiedenste Dinge über ebay verkauft, darunter Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel, Teppiche. 

ebay-Verkäufe: Umsatzsteuer muss nachgezahlt werden
Insgesamt erzielte das Ehepaar über 5 Jahre mehr als 100.000 Euro Umsatz aus den Verkäufen. Der Bundesfinanzhof sah darin eine unternehmerische Tätigkeit und verweis die Sache an das Finanzgericht zurück, das jetzt klären muss, welcher Steuersatz bei der Bemessung der Umsatzsteuer zugrunde zu legen ist. Die Eheleute müssen sich aber darauf einstellen, dass für die gesamten Umsätze Umsatzsteuer zu entrichten sein wird - insgesamt an die 20.000 Euro inklusive Nachzahlungszinsen.  

Ganz wichtig deshalb: Wer also bei ebay im großem Umfang handelt, sollte daran denken, dass ggf. Umsatzsteuer fällig werden kann. Wer unsicher ist, sollte das Finanzamt vorab im Rahmen einer verbindlichen Anfrage um Klärung bitten. Die Entscheidung der Vorinstanz mit ausführlicher Begründung finden Sie hier: www.optimal-absichern.de/finanzen/magazin/fleissig-bei-ebay-steuerfalle-droht.php

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