Donnerstag, 3. Mai 2012

Lkw verliert Steine auf der Autobahn: Wer zahlt der Schaden?

Erlebt hat das jeder von uns wohl schon einmal: Vor uns auf der Autobahn oder Landstraße fährt ein Lkw, der Steine oder andere kleinere Gegenstände auf einer offenen Ladefläche geladen hat – und während der Fahrt einige davon verliert. Treffen die den Lack oder gar die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Wagens, kann der Schaden groß sein - vom Unfallrisiko ganz zu schweigen.

Was passiert, wenn es passiert?
Wendet man sich mit und nach einem Schaden an den Halter des Lkw, bekommt man meist die gleiche Antwort: Unser Lkw kann das gar nicht gewesen sein. Und der Halter des beschädigten Wagens ist in der Pflicht, den Schaden nachzuweisen – was meist unmöglich ist.

Umso interessanter ist es Urteil des Landgerichts Heidelberg (AZ: 5 S 30/11), das ich für www.optimal-absichern.de gefunden habe. Der Tenor: Wenn ein Lkw von einer offenen Ladefläche Steine verliert, die bei einem nachfolgenden Pkw die Scheine beschädigen, ist der Lkw-Halter zu Schadensersatz verpflichtet. Um einen solchen Schadensersatz kommt er nur herum, wenn der Lkw-Fahrer nachweisen kann, dass ein auf der Straße liegender Stein den Schaden verursacht hat. In dem Fall greift nach Meinung des Gerichts die Gefährdungshaftung des Lkw-Halters, wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden nicht von ihm verursacht worden ist.

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