Für die Rückzahlung der Mietkaution muss immer derjenige
sorgen, der aktuell Eigentümer der Immobilie ist. Dabei spielt es keine Rolle,
ob die Kaution beim Kauf tatsächlich übergeben wurde. Nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofes (AZ: XII ZR 13/10) gilt das auch dann, wenn die Immobilie
im Rahmen der Zwangsversteigerung erworben wurde und der bisherige Eigentümer
insolvent ist. In dem Fall war die Kaution nicht getrennt vom übrigen Vermögen
des insolventen Voreigentümers angelegt worden. Das könne aber nicht auf die
Mieter zurückfallen, entschieden die Bundesrichter und nahmen den neuen
Eigentümer in die Pflicht.
Gut für Mieter: Auch wenn der alte Eigentümer die Kaution verloren hat, können Sie vom neuen Eigentümer die Rückzahlung verlangen. Dieses Urteil - zumal es vom Bundesgerichtshof kommt - sollten sich alle Mieter genau merken!
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