Freitag, 4. Mai 2012

Neuer Wohnungseigentümer: Die Kaution geht Mietern nie verloren


Für die Rückzahlung der Mietkaution muss immer derjenige sorgen, der aktuell Eigentümer der Immobilie ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kaution beim Kauf tatsächlich übergeben wurde. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: XII ZR 13/10) gilt das auch dann, wenn die Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung erworben wurde und der bisherige Eigentümer insolvent ist. In dem Fall war die Kaution nicht getrennt vom übrigen Vermögen des insolventen Voreigentümers angelegt worden. Das könne aber nicht auf die Mieter zurückfallen, entschieden die Bundesrichter und nahmen den neuen Eigentümer in die Pflicht. 

Gut für Mieter: Auch wenn der alte Eigentümer die Kaution verloren hat, können Sie vom neuen Eigentümer die Rückzahlung verlangen. Dieses Urteil - zumal es vom Bundesgerichtshof kommt - sollten sich alle Mieter genau merken! 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Test 2019: Die besten Zahnzusatzversicherungen Die beste Zahnzusatzversicherung am Markt kommt von der Bayerischen. Das ergab ein Test de...