Und noch ein spannendes Urteil, auf das die Redaktion von www.optimal-absichern.de hinweist: Auch wenn das Finanzamt
jahrelang ein Excel-Fahrtenbuch anerkennt, besteht beim Steuerpflichtigen kein
Vertrauensschutz dahingehend, dass diese Praxis auch vor Gericht Bestand hat. Denn nach regelmäßiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist ein
Fahrtenbuch auf Basis des Softwareprogramms Excel nicht ordnungsgemäß und muss
nicht anerkannt werden.
Jahrelange Praxis bietet keinen Schutz
Das gilt nach einer
Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (AZ: 2
K 2155/07) auch dann, wenn das Fahrtenbuch jahrelang nicht beanstandet wurde.
Das Gericht wollte keinen Vertrauensschutz gewähren, weil der voraussetzen
würde, dass dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche
Behandlung zugesagt oder durch sein früheres Verhalten ein Vertrauenstatbestand
geschaffen wurde. In diesem Fall aber hat das Finanzamt irrtümlich ein
Fahrtenbuch anerkannt, das nicht ordnungsgemäß war. Auf diesen Fehler kann sich
der Betroffene später nicht berufen. Der Bundesfinanzhof wird sich jetzt in der
Revision (AZ: VI R 49/11) mit dem Fall beschäftigen müssen.