Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und
Fahrerflucht begeht, muss nicht in jedem Fall fürchten, den Versicherungsschutz
zu verlieren. Das hat unser Redaktionsteam auf www.optimal-absichern.de herausgefunden. Denn ergreift der Betroffene verschiedene
Maßnahmen, die eine Aufklärung des Unfallhergangs ermöglichen, ist ein Regress
des Haftpflichtversicherers nicht ohne Weiteres möglich. Das hat das
Landgericht Hamburg (AZ: 331 S 71/10) entschieden.
Unfallspuren
sichern – Unfall dokumentieren
Zwar hatte in dem Fall eine Frau den Unfallort verlassen,
ohne die Polizei zu rufen und auf den gegnerischen Fahrer zu warten, dessen
geparktes Auto sie beschädigt hatte. Da sie aber ihre persönlichen Daten
hinterlassen und Fotos vom Unfallort angefertigt hatte, könne man ihr nicht
vorwerfen, das Aufklärungsinteresse des Versicherers verletzt zu haben. Das
Gericht kam unter anderem zu dem Schluss, dass auch die herbeigerufene Polizei
den Unfallhergang nicht besser hätte dokumentieren können. Daher muss die Frau
die Kosten des Schadens nicht selbst tragen. Dennoch sollten Betroffene sich
nicht auf die Milde eines jeden Gerichts verlassen – im Zweifelsfalle fährt man
besser, wenn man auf den gegnerischen Fahrer wartet oder die Polizei ruft.
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