Freitag, 1. Juni 2012

Fahrtenbuch: Niemals auf das Finanzamt verlassen


Und noch ein spannendes Urteil, auf das die Redaktion von www.optimal-absichern.de hinweist: Auch wenn das Finanzamt jahrelang ein Excel-Fahrtenbuch anerkennt, besteht beim Steuerpflichtigen kein Vertrauensschutz dahingehend, dass diese Praxis auch vor Gericht Bestand hat. Denn nach regelmäßiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist ein Fahrtenbuch auf Basis des Softwareprogramms Excel nicht ordnungsgemäß und muss nicht anerkannt werden.

Jahrelange Praxis bietet keinen Schutz
Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (AZ: 2 K 2155/07) auch dann, wenn das Fahrtenbuch jahrelang nicht beanstandet wurde. Das Gericht wollte keinen Vertrauensschutz gewähren, weil der voraussetzen würde, dass dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt oder durch sein früheres Verhalten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde. In diesem Fall aber hat das Finanzamt irrtümlich ein Fahrtenbuch anerkannt, das nicht ordnungsgemäß war. Auf diesen Fehler kann sich der Betroffene später nicht berufen. Der Bundesfinanzhof wird sich jetzt in der Revision (AZ: VI R 49/11) mit dem Fall beschäftigen müssen. 

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