Dienstag, 3. Juli 2012

Erzieher haften für Ihre Kinder?


Wer haftet eigentlich, wenn Kinder aus einer Kindertagesstätte heraus einen Schaden anrichten? Diese Frage musste das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 1 U 1086/11) entscheiden. In dem Fall hatten sich einige Kinder am Außenzaun der Tagesstätte postiert und von dort aus ein Auto mit Steinwürfen beschädigt. Nicht unser Problem, sagte die Kindertagesstätte, die Erzieher hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das sah das Gericht anders: Die Gemeinde als Träger der Kindertagesstätte muss Schadensersatz zahlen bzw. die Versicherung einschalten. Denn die Erzieher hatten sehr wohl die Aufsichtspflicht verletzt, als sie die Kinder so lange alleine unbeaufsichtigt spielen ließen, dass sie das Auto mit den Steinen unter Beschuss nehmen konnten - die Besitzerin hatte die Kinder erwischt und später ausgesagt, die Kinder hätten das Auto mit einer Steinwurfserie wie "aus der Maschinenpistole" unter Beschuss genommen.

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