Wer haftet eigentlich, wenn Kinder aus einer
Kindertagesstätte heraus einen Schaden anrichten? Diese Frage musste das
Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 1 U 1086/11) entscheiden. In dem Fall hatten sich einige Kinder am
Außenzaun der Tagesstätte postiert und von dort aus ein Auto mit Steinwürfen
beschädigt. Nicht unser Problem, sagte die Kindertagesstätte, die Erzieher
hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das sah das Gericht anders: Die
Gemeinde als Träger der Kindertagesstätte muss Schadensersatz zahlen bzw. die
Versicherung einschalten. Denn die Erzieher hatten sehr wohl die
Aufsichtspflicht verletzt, als sie die Kinder so lange alleine unbeaufsichtigt
spielen ließen, dass sie das Auto mit den Steinen unter Beschuss nehmen konnten - die Besitzerin hatte die Kinder erwischt und später ausgesagt, die Kinder hätten das Auto mit einer Steinwurfserie wie "aus der Maschinenpistole" unter Beschuss genommen.
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