Dienstag, 3. Juli 2012

Grundstückseigentümer: Baumbestand überprüfen lassen


Wer ein Grundstück mit Baumbestand besitzt, sollte den zweimal jährlich überprüfen lassen. Tut er das nicht, kann er nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg (AZ: 9 O 757/10) zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn der Baum umstürzt und Menschen oder Sachen zu Schaden kommen. In dem Fall war eine Pappel umgestürzt und hatte ein Auto unter sich begraben. Für den völlig zerstörten Wagen verlangte der Eigentümer Schadensersatz in Höhe von mehreren 1.000 Euro. Zu Recht, sagte das Gericht. Der Eigentümer der Bäume sei verpflichtet, im Rahmen der sogenannten "Baumschau" zweimal jährlich den Baumbestand von einem Experten auf Standfestigkeit zu überprüfen. Der Eigentümer hatte jedoch lediglich einen Freund gebeten, einen Blick auf die Bäume zu werfen - das sei nicht ausreichend, so dass der Mann den Schaden tragen müsse. Mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung übrigens auch auf dem Vorsorgeportal!

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