Wer ein Grundstück mit Baumbestand besitzt, sollte den
zweimal jährlich überprüfen lassen. Tut er das nicht, kann er nach einer
Entscheidung des Landgerichts Magdeburg (AZ: 9 O 757/10) zum Schadensersatz verpflichtet sein,
wenn der Baum umstürzt und Menschen oder Sachen zu Schaden kommen. In dem Fall
war eine Pappel umgestürzt und hatte ein Auto unter sich begraben. Für den
völlig zerstörten Wagen verlangte der Eigentümer Schadensersatz in Höhe von
mehreren 1.000 Euro. Zu Recht, sagte das Gericht. Der Eigentümer der Bäume sei
verpflichtet, im Rahmen der sogenannten "Baumschau" zweimal jährlich den
Baumbestand von einem Experten auf Standfestigkeit zu überprüfen. Der
Eigentümer hatte jedoch lediglich einen Freund gebeten, einen Blick auf die
Bäume zu werfen - das sei nicht ausreichend, so dass der Mann den Schaden
tragen müsse. Mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung übrigens auch auf dem Vorsorgeportal!
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