Dienstag, 3. Juli 2012

Haussanierung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar


Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen (AZ: VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10)  entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes steuerlich absetzbar sein können, wenn dadurch konkrete Gesundheitsgefahren oder Gefahren des Hauses für seine Bewohner beseitigt werden können. Allerdings darf der Grund für die Sanierung weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen noch vom Grundstückseigentümer verschuldet worden sein. Auch muss der Steuerpflichtige realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte verfolgen, bevor er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen kann, und er muss sich den aus der Erneuerung resultierenden Vorteil anrechnen lassen. Wer entsprechende Kosten geltend machen will, sollte sich auf die genannten Entscheidungen berufen.

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