Dienstag, 14. August 2012

Arbeitszimmer: Kleine Arbeitsecke jetzt absetzbar oder nicht?


Beim Thema Arbeitszimmer streiten die Gelehrten - jetzt auch, wenn es um kleine Arbeitsecken geht. Werden Räume nämlich nicht ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt, sind sie steuerlich nicht absetzbar. Das gilt auch für die Raumkosten, die auf Küche, Diele sowie Bad und WC entfallen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 7 K 87/11 E) entschieden und sich damit gegen eine Entscheidung der Kölner Kollegen (AZ: 10 K 4126/09) gestellt, die eine Arbeitsecke im Wohnzimmer steuerlich anerkannt hatten. 

Private Nutzung schließt steuerliche Anerkennung aus
Ein Arbeitszimmer muss der Definition nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dienen. Außerdem muss es ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden. In dem Düsseldorfer Fall beriefen sich die Richter auf diese Definition und erkannten eine Arbeitsecke steuerlich nicht als Arbeitszimmer an, weil sie nicht ausschließlich beruflich, sondern auch privat genutzt wird. Auch die anteiligen Kosten für weitere Räume wie Küche, Bad oder Diele werden nicht anerkannt, weil sie der privaten Lebenssphäre zuzuordnen sind. Der Bundesfinanzhof muss sich jetzt in der Revision (AZ: VIII R 10/12) mit dem Fall befassen.Mehr zum Thema Arbeitszimmer auch auf unserem Vorsorgeportal im Bereich "Recht und Steuern".

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