Beim Thema Arbeitszimmer streiten die Gelehrten - jetzt auch, wenn es um kleine Arbeitsecken geht. Werden Räume nämlich nicht
ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt, sind sie steuerlich nicht absetzbar.
Das gilt auch für die Raumkosten, die auf Küche, Diele sowie Bad und WC
entfallen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 7 K 87/11 E) entschieden
und sich damit gegen eine Entscheidung der Kölner Kollegen (AZ: 10
K 4126/09) gestellt, die eine Arbeitsecke im Wohnzimmer
steuerlich anerkannt hatten.
Private Nutzung schließt steuerliche Anerkennung aus
Ein Arbeitszimmer muss der Definition nach in
die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der
Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder
-organisatorischer Arbeiten dienen. Außerdem muss es ausschließlich oder nahezu
ausschließlich zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden. In dem
Düsseldorfer Fall beriefen sich die Richter auf diese Definition und erkannten
eine Arbeitsecke steuerlich nicht als Arbeitszimmer an, weil sie nicht
ausschließlich beruflich, sondern auch privat genutzt wird. Auch die anteiligen
Kosten für weitere Räume wie Küche, Bad oder Diele werden nicht anerkannt, weil
sie der privaten Lebenssphäre zuzuordnen sind. Der Bundesfinanzhof muss sich
jetzt in der Revision (AZ: VIII R
10/12) mit dem Fall befassen.Mehr zum Thema Arbeitszimmer auch auf unserem Vorsorgeportal im Bereich "Recht und Steuern".
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