Zahlt eine Haftpflichtversicherung ein ersichtlich zu
niedriges Schmerzensgeld, kann sich die später tatsächlich zu zahlende Summe
deutlich erhöhen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 5 U 38/10) entschieden. In dem Fall
war eine Frau bei einer Operation mit einem falschen Desinfektionsmittel
versorgt worden. Die Folge waren starke Schmerzen und ein verlängerter
Heilungsprozess an der Wunde.
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Trotzdem wollte die Haftpflichtversicherung der
behandelnden Ärzte lediglich 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das war der Frau
zu wenig, die 30.000 Euro verlangte. Tatsächlich musste die
Haftpflichtversicherung 6.000 Euro zahlen - 2.000 Euro mehr als üblich, weil
das knickrige Regulierungsverhalten der Versicherung den Gesamtzustand der
betroffenen Frau negativ beeinflusst hat und, so das Gericht, deshalb einen
Aufschlag rechtfertigt.
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