Freitag, 31. August 2012

Das geschieht ihr Recht: Knickrige Versicherung muss mehr zahlen



Zahlt eine Haftpflichtversicherung ein ersichtlich zu niedriges Schmerzensgeld, kann sich die später tatsächlich zu zahlende Summe deutlich erhöhen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 5 U 38/10) entschieden. In dem Fall war eine Frau bei einer Operation mit einem falschen Desinfektionsmittel versorgt worden. Die Folge waren starke Schmerzen und ein verlängerter Heilungsprozess an der Wunde. 

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Trotzdem wollte die Haftpflichtversicherung der behandelnden Ärzte lediglich 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das war der Frau zu wenig, die 30.000 Euro verlangte. Tatsächlich musste die Haftpflichtversicherung 6.000 Euro zahlen - 2.000 Euro mehr als üblich, weil das knickrige Regulierungsverhalten der Versicherung den Gesamtzustand der betroffenen Frau negativ beeinflusst hat und, so das Gericht, deshalb einen Aufschlag rechtfertigt.

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