Ach, das sind Meldungen, die einen ja irgendwie freuen: Finanzämter können Steuerbescheide nicht rückwirkend
ändern, wenn sie den Sachverhalt in den jeweiligen Steuerjahren nicht
ausreichend geprüft haben. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 3 K 2208/08) entschieden. In dem Fall hatte ein Verkaufsleiter
über 3 Jahre hohe Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend
gemacht, die ihm nicht zustanden. Das Finanzamt hatte die Kosten trotzdem
anerkannt und erst später festgestellt, dass es falsch lag. Die rechtskräftigen
Bescheide konnten aber nicht mehr geändert werden, so das Gericht. Das Finanzamt
sei seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen, so das Gericht, und müsse
daher die Folgen selbst tragen.Mehr aktuelle Steuerthemen auf unserem Portal im Bereich Steuern.
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