Donnerstag, 16. August 2012

Schlampiges Finanzamt ist selber schuld!


Ach, das sind Meldungen, die einen ja irgendwie freuen: Finanzämter können Steuerbescheide nicht rückwirkend ändern, wenn sie den Sachverhalt in den jeweiligen Steuerjahren nicht ausreichend geprüft haben. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 3 K 2208/08) entschieden. In dem Fall hatte ein Verkaufsleiter über 3 Jahre hohe Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend gemacht, die ihm nicht zustanden. Das Finanzamt hatte die Kosten trotzdem anerkannt und erst später festgestellt, dass es falsch lag. Die rechtskräftigen Bescheide konnten aber nicht mehr geändert werden, so das Gericht. Das Finanzamt sei seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen, so das Gericht, und müsse daher die Folgen selbst tragen.Mehr aktuelle Steuerthemen auf unserem Portal im Bereich Steuern.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Test 2019: Die besten Zahnzusatzversicherungen Die beste Zahnzusatzversicherung am Markt kommt von der Bayerischen. Das ergab ein Test de...