Grundsätzlich kennt jeder die Regel: Wer einen Steuerberater an seiner
Seite hat, kann sich mit der Steuererklärung bis zum 31.12. Zeit lassen. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, denn das
Finanzamt kann diese Frist verkürzen, wie das Finanzgericht Niedersachsen (AZ:
15 K 365/11) entschied.
Steuererklärung:
Finanzamt kann Frist verkürzen
Ein Grund können hohe Nachzahlungen sein, die die Finanzverwaltung von Ihnen erwartet. Der
Steuerzahler hatte sich mit dem Hinweis geweigert, das Finanzamt könne ja die Vorauszahlungen entsprechend anpassen,
um an sein Geld zu kommen. Das Finanzgericht sah das anders: In allen Erlassen
der obersten Finanzbehörden sei geregelt, dass Finanzämter Erklärungen vor
Ablauf der allgemeinen Fristverlängerung einfordern können, wenn die Umstände
dies erfordern - erwartet hohe Nachzahlungen seien solche Umstände.
Düsseldofer Richter sehen das anders
Auch wenn Steuerzahler voraussichtlich eine hohe
Nachzahlung leisten müssen, muss das Finanzamt dem Antrag auf eine
Fristverlängerung stattgeben. So hat es das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 12 K
2461/11) ganz gegensätzlich zu den Hannoveraner Kollegen entschieden. In dem Fall ging es um ein Ehepaar, das sich steuerlich
beraten ließ. Das Finanzamt verlangte trotzdem die Abgabe der Steuererklärung
bis zum 30.9., weil es mit einer hohen Nachzahlung des Ehepaares rechnete. Das
aber sei kein Grund, die Fristverlängerung nicht zu gewähren, so das
Finanzgericht. Die Abgabefrist wird bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen
in der Regel bis zu 31.12. verlängert. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie in
dem entsprechenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder geregelt sind,
was hier aber nicht der Fall war. Damit war die Versagung der Fristverlängerung
nicht zulässig.
Was tun?
Rechtssicherheit sieht tatsächlich anders aus. Ein Tipp: Fordert das Finanzamt die Steuererklärung vorzeitig an, sollte man eine grobe Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zur Verfügung stellen. Ist daraus ersichtlich, dass keine nennenswerten
Nachzahlungen zu erwarten sind, dürfte das Finanzamt in aller Regel die FRistverlängerung gewähren.
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