Kampfhunde dürfen höher besteuert werden
Wer einen Kampfhund hat, darf höher besteuert werden als Halter von Tieren, die nicht als gefährlich eingestuft werden. In dem Fall hatte eine Gemeinde Kampfhunde 16-mal höher besteuert als andere Hunde - das sei im Rahmen der Gefahrenvorsorge zulässig, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Insbesondere schloss das Gericht sich nicht der Meinung an, dass die Steuer erdrosselnd sei und einem Kampfhundeverbot gleichkomme. Vielmehr sei es zulässig, wenn die Gemeinde durch die hohe Steuer die Anzahl der Kampfhunde im Gemeindegebiet gering halten wolle.
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (AZ: 2 S 3284/11)
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