Kampfhunde dürfen höher besteuert werden
Wer einen Kampfhund hat, darf höher besteuert werden als Halter von Tieren, die nicht als gefährlich eingestuft werden. In dem Fall hatte eine Gemeinde Kampfhunde 16-mal höher besteuert als andere Hunde - das sei im Rahmen der Gefahrenvorsorge zulässig, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Insbesondere schloss das Gericht sich nicht der Meinung an, dass die Steuer erdrosselnd sei und einem Kampfhundeverbot gleichkomme. Vielmehr sei es zulässig, wenn die Gemeinde durch die hohe Steuer die Anzahl der Kampfhunde im Gemeindegebiet gering halten wolle.
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (AZ: 2 S 3284/11)
Tipps vom Versicherungsmakler für Versicherungsmakler: In diesem Blog finden Sie aktuelle Urteile und Tipps für Ihre Beratungspraxis, News für den Vertrieb und Anregungen sowie Ideen für Ihr Marketing.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Test 2019: Die besten Zahnzusatzversicherungen Die beste Zahnzusatzversicherung am Markt kommt von der Bayerischen. Das ergab ein Test de...

-
Auf einen Internetauftritt können die meisten Makler heute nicht mehr verzichten – wirtschaftlich erfolgreich sind damit jedoch die wenigste...
-
Ein spannendes Urteil für alle Steuerzahler, die Krankheitskosten steuerlich geltend machen wollen: Das Finanzgericht Münster (AZ: 11 K ...
-
Sie sind auf der Suche nach neuen Kunden? Gerade im Bereich Gewerbeversicherungen haben Sie ja immer noch – anders als im Privatkundengeschä...

Keine Kommentare:
Kommentar posten