Freitag, 14. September 2012

Sorgfältig mit dem Autoschlüssel umgehen!



Wer achtsam durchs Leben geht, ist einfach besser versichert - könnte man meinen, wenn man sich das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 10 U 1292/11) anschaut. Dort heißt es: Wer seinen Autoschlüssel im Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl von seiner Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt. 

Nachlässigkeit wird teuer!
In dem Fall hatte eine Frau den Wagenschlüssel im unabgeschlossenen Büro liegen lassen, wo er gestohlen wurde. Später wurde der Wagen mit dem entwendeten Schlüssel gestohlen und stark beschädigt. Die Versicherung wollte den Schaden nur zum Teil zahlen und bekam vor Gericht Recht. Die Versicherte hat fahrlässig gehandelt, als sie es versäumte, den Autoschlüssel wegzuschließen. Das Gericht wollte auch den Einwand nicht gelten lassen, dass in dem Bürogebäude im Moment des Diebstahls keine Besuchszeit mehr war, sodass die Frau nicht damit rechnete, Opfer eines Diebstahls zu werden: Tatsächlich war es Fremden durchaus möglich, das Gebäude zu betreten und die Schlüssel an sich zu nehmen.

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