Wer achtsam durchs Leben geht, ist einfach besser versichert - könnte man meinen, wenn man sich das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 10 U 1292/11) anschaut. Dort heißt es: Wer seinen Autoschlüssel im
Büro ungesichert zurücklässt, bekommt bei einem Diebstahl von seiner
Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt.
Nachlässigkeit wird teuer!
In dem Fall hatte eine Frau den
Wagenschlüssel im unabgeschlossenen Büro liegen lassen, wo er gestohlen wurde.
Später wurde der Wagen mit dem entwendeten Schlüssel gestohlen und stark
beschädigt. Die Versicherung wollte den Schaden nur zum Teil zahlen und bekam
vor Gericht Recht. Die Versicherte hat fahrlässig gehandelt, als sie es
versäumte, den Autoschlüssel wegzuschließen. Das Gericht wollte auch den
Einwand nicht gelten lassen, dass in dem Bürogebäude im Moment des Diebstahls
keine Besuchszeit mehr war, sodass die Frau nicht damit rechnete, Opfer eines
Diebstahls zu werden: Tatsächlich war es Fremden durchaus möglich, das Gebäude
zu betreten und die Schlüssel an sich zu nehmen.
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