Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, weil er wegen einer zu hohen Herzfrequenz nicht mehr arbeiten kann, ist nicht automatisch berufsunfähig und bekommt eine entsprechende Rente von seiner privaten Versicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (AZ: 1 O 115/07) hervor. Nach einem Gutachten war es dem Versicherten nämlich möglich, durch Einnahme von Medikamenten sowie ein leichtes Ausdauertraining sehr wohl wieder "berufsfähig" zu werden. In einem solchen Fall muss eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht zahlen.
Privater Schutz meist stärker
Diese Einzelfallentscheidung steht im krassen Widerspruch zu den meisten Entscheidungen rund um das Thema Berufsunfähigkeit. Denn der Schutz der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geht vor allem bei jüngeren Menschen oft deutlich weiter als der reine Erwerbsunfähigkeitsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung: Die muss erst zahlen, wenn der Versichete gar keinen Job mehr ausüben kann. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt, wenn der aktuelel Job, so wie er heute ausgeübt wird, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Mehr zum Thema Invaliditätsschutz auf dem Vorsorgeportal im Themenbereich Berufsunfähigkeitsversicherung.
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