Freitag, 30. August 2013

Beratungsfehler gibt´s ...

Unglaublich, wie manche Banken mit ihren Kunden umspringen. Das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 34 U 53/10) musste einen Fall entscheiden, im dem ein Berater dem Kunden nicht nur die Kick-Back-Provision der Fondsgesellschaft "unterschlagen" hatte, sondern auch noch die Beratung strikt nach dem Emissionsprospekt erfolgt war - weil die Fodnsgesellschaft darauf bestanden hatte.

Unfassbare Falschberatung

Von einem Beratungs- oder Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Finanzinstitut kann dann wohl kaum noch eine Rede sein. Diesen Umstand hätte der Berater von sich aus erwähnen müssen, denn – so das Gericht - es sei schwer vorstellbar, dass ein Anleger im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung über einen solchen Umstand die Anlage auf Empfehlung des Beraters erworben hätte.

Das ist mal eine lebensnahe Einschätzung des gerichts oder anders ausgedrückt: Der Berater wird wissen, warum er die Klappe gehalten hat ...

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