Montag, 28. Oktober 2013

Angst vor Hund reicht für Haftung!



Wer seinen Hund frei auf einem nicht eingezäunten Grundstück umherlaufen lässt, sodass der Hund sich Radfahrern an der Straße nähern kann, der sollte auf jeden Fall eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzen. Das geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (AZ: 12 U 94/07) hervor. In dem Fall war ein Schäferhund auf eine ältere Radfahrerin zugelaufen, die erschrak und beim Versuch abzusteigen vom Rad stürzte. Obwohl der Schäferhund drei Meter vor der Frau vom Herrchen zurückgerufen wurde, hat sich nach Meinung der Richter in dem Fall die typische Tierhaltergefahr realisiert. Denn das unkontrollierte Annähern eines ausgewachsenen Schäferhundes bis auf einen Abstand von drei Metern ist nach Meinung der Richter geeignet, eine Schreckreaktion bei einem Radfahrer hervorzurufen, umso mehr wenn der Radfahrer wie in diesem Fall bereits knapp 80 war. Dass der Sturz dann beim Absteigen passierte, interessierte die Richter nicht. Die betroffene Radfahrerin habe davon ausgehen müssen, dass der Hund ihn anspringen würde – und wer dann beim zügigen Absteigen zu Schaden kommt, der muss sich nicht vorhalten lassen, dass er dabei aufgrund des Schrecks gestürzt sei. 

Hundehaftpflicht ein Muss!

Der Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig eine Hundehaftpflicht ist. Denn die würde in einem solchen Fall die möglichen Schadensersatzansprüche übernehmen. Trotzdem haben in Deutschland nicht einmal die Hälfte aller Hundehalter eine Hundehaftpflicht - ein gewagtes Spiel mit dem finanziellen Ruin. 


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