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Montag, 2. Dezember 2013
#Zahnzusatzversicherung: Ärgernis Vorvertraglichkeit
Immer wieder kommt es bei Zusatzpolicen im Zahnbereich zu Ärger zwischen der Versicherung und dem Kunden. Der Grund: Die Zusatzversicherung will nicht zahlen, weil Behandlungsmaßnahmen vorvertraglich waren, also die Ursache für eine Behandlung bereits vor Vertragsbeginn gelegt war. Grundsätzlich gilt in der Rechtsprechung, was jetzt auch das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 125/13) noch einmal bestätigt hat. Vorvertraglich und damit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Behandlungen, bei denen es bereits erste Untersuchungen zur Erkennung des Leidens gegeben hat.
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