Montag, 2. Dezember 2013

#Zahnzusatzversicherung: Ärgernis Vorvertraglichkeit

Immer wieder kommt es bei Zusatzpolicen im Zahnbereich zu Ärger zwischen der Versicherung und dem Kunden. Der Grund: Die Zusatzversicherung will nicht zahlen, weil Behandlungsmaßnahmen vorvertraglich waren, also die Ursache für eine Behandlung bereits vor Vertragsbeginn gelegt war. Grundsätzlich gilt in der Rechtsprechung, was jetzt auch das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 125/13) noch einmal bestätigt hat. Vorvertraglich und damit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Behandlungen, bei denen es bereits erste Untersuchungen zur Erkennung des Leidens gegeben hat.

Hat das Leiden schon begonnen?

Es soll dabei, so das Gericht, nicht darauf ankommen, ob der behandelnde Zahnarzt oder der Patient selbst eine Behandlung als erforderlich angesehen hat. In dem Fall waren bei zwei Zähnen bereits vorbereitende Maßnahmen für eine Überkronung angelegt worden, bei einem weiteren Zahn fehlte eine eingesetzte Krone ganz. Als Makler sind Sie hier gefordert, wenn Sie nicht in die Haftung tappen wollen. Sprechen Sie mit dem Kunden den Gesundheitsstatus genau durch. Bei gesetzlich Versicherten besteht die Möglichkeit, dass der Kunde sich einen Statusbericht über die kassenärztliche Vereinigung einholt, aus dem der Behandlungsstatus nicht nur für Zahnbehandlungen hervorgeht. So stellen Sie gemeinsam sicher, dass der Kunde auch wie gewünscht versicherbar ist.

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