Tipps vom Versicherungsmakler für Versicherungsmakler: In diesem Blog finden Sie aktuelle Urteile und Tipps für Ihre Beratungspraxis, News für den Vertrieb und Anregungen sowie Ideen für Ihr Marketing.
Donnerstag, 22. Mai 2014
Lesetipp in eigener Sache ...
... Heute im Branchendienst "Tagesbriefing" ein Gastbeitrag von mir zum Thema Dread Disease . Mehr dazu hier ...
Dienstag, 20. Mai 2014
Wichtig für Ihre Kunden mit einer Zahn- und #Zahnzusatzversicherung
Viele Bedingungen bei Voll- und Zahnzusatzversicherungen knüpfen die #Erstattungspflicht ab bestimmten Grenzwerten an die Vorlage eines #Heil-und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn. Liegt der nicht vor, werden die Kosten nicht oder nur zum Teil getragen. Eine solche Tarifbestimmung ist auch rechtlich wirksam, wie jetzt das Landgericht Stade (Urteil vom 18.3.2014 - 3 S 44/13
1) entschieden hat. Der Grund: Diese Regelung stellt eine zulässige Risikobegrenzung des Versicherers dar und ist keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die ihm unzulässigerweise aufgebürdet wurde.
Was bedeutet das für Sie?
Es ist aus Haftungssicht anzuraten, eine entsprechende Verpflichtung Ihres Kunden bereits bei der Beratung klar herauszustellen - und in das Beratungsprotokoll aufzunehmen. Außerdem sollten Sie Kunden mit entsprechenden Verträgen über Newsletter oder andere Info-Kanäle immer wieder auf die Verpflichtung zur Vorlage eines entsprechenden #Heil-und Kostenplanes hinweisen, damit die Kunden keine ERstattungsansprüche verschenken.
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