Mittwoch, 20. August 2014

Die Fahrräder auf dem Dach nicht vergessen

Wer auf seinem Auto Fahrräder transportiert und die bei der Einfahrt in eine Tiefgarage vergisst, muss sich darauf einstellen, zumindest einen Teil des Schadens selbst zu zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hagen (AZ: 7 S 21/13) hervor. Der Fahrer war mit seiner Freundin auf dem Weg zu einer Farradtour, als die Beiden einen Zwischenstop im Supermarkt einlegen wollten. Dabei kam es zu dem Unfall, als der Mann in die Tiefgarage des Geschäfts einfahren wollte. Den Schaden sollte die Vollkaskoversicherung übernehmen, die sich aber weigerte. Sie warf ihm vor, den Unfall grob fahrlässig verursacht zu haben und wollte die Kosten nur zu 70 Prozent übernehmen. Der Mann zog daraufhin vor Gericht und verlor. Es sei einem Autofahrer zuzumuten, ein Mindestmaß an Konzentration an den Tag zu legen, um einen solchen Unfall zu vermeiden, so das Gericht. Damit sei die vom Gericht ausgeurteilte Teilschuld durchaus vertretbar. Dem Mann kam auch vor Gericht nicht zugute, dass er nur selten Fahrräder auf dem Dach transportiert: Die Fahrgeräusche durch die Räder hätten ihn warnen müssen, dass es bei der Einfahrt in eine Garage Probleme geben können.

Was bedeutet das Urteil für Ihre Beratung? 

Natürlich lassen sich Fehler beim Fahren und Probleme mit der Schadensregulierung niemals ausschließen. Allerdings gibt es - zumindest in Teilbereichen - einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Nutzen Sie das, um mit Ihrem Kunden ins Gespräch um die Kfz-Versicherung zu kommen!

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