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Donnerstag, 28. August 2014
Hier wurde es brenzlig
Wenn Kinder kokeln, kann aus Spielerei schnell ein Drama werden. Das zeigt ein vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 9 U 27/13) entschiedener Fall. Dort ging es um zwei 12-Jährige, die in einer Gartenhütte mit Benzin und Grillanzündern Pappbecher in Brand gesetzt hatten. Es kam, wie es kommen musste: Die Flammen griffen auf die Hütte über, die abbrannte – es entstand immenser Sachschaden. Die Versicherung wollte nicht zahlen, sie unterstellte den Kinds Vorsatz. Das sah das Gericht genauso, allerdings nur bezogen auf das Anzünden der Pappbecher. Das Übergreifen des Feuers auf die Hütte hätten die Feuerteufel dagegen nicht billigend in Kauf genommen. Da somit bezüglich des Brandschadens an der Hütte kein Vorsatz vorlag, musste die Haftpflichtversicherung zahlen.
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