Tipps vom Versicherungsmakler für Versicherungsmakler: In diesem Blog finden Sie aktuelle Urteile und Tipps für Ihre Beratungspraxis, News für den Vertrieb und Anregungen sowie Ideen für Ihr Marketing.
Dienstag, 12. August 2014
Muss die Haftpflicht hier zahlen?
Ein interessanter Fall für Ihr nächstes Gespräch mit einem Kunden, wenn es um den Sinn und Zweck (und Nutzen) der privaten Haftpflicht geht. Das Oberlandesgericht Oldenburg (AZ: 5 U 25/14) hat in einem Urteil nämlich festgestellt, dass die Haftpflichtversicherung einspirngen muss, wenn man irrtümlich Bäume fällt, bei denen man davon ausgeht, dass sie auf dem eigenen Grund stehen, während sie tatsächlich auf öffentlichem Grund angesiedelt sind.
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