Montag, 25. August 2014

Wie gut sind die Mieter unter Ihren Kunden versichert?

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein existenzieller Schutz - schnell kann eine Unaufmerksamkeit Sie ansonsten ruinieren. Vor allem Mieter achten aber häufig nicht gut genug auf den Deckungsumfang Ihrer Privathaftpflicht. Denn sie stehen dafür ein, dass sogenannte Mietsachschäden von ihnen reguliert werden. Darunter fallen Unachtsamkeiten, die zum Beispiel Schäden an der Bausubstanz oder an fest mit der Wohnung oder dem Haus verbundenen Gegenständen wie Einbauschränken, Fliesen, Waschbecken und Parkettfußboden verursachen. Nicht ersetzt werden dagegen Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich die Höhe der Absicherung: Oft werden Mietsachschäden nur für kleine Summen abgesichert, gerade bei Totalschäden zum Beispiel nach einem Brand sollten aber Summen versichert sein, die mindestens 3.000 Euro pro Quadratmeter abdecken - in Top-Wohnlagen darf es gerne etwas mehr sein. Die meisten Top-Policen bewegen sich auch bei den Mietsachschäde im Millionenbereich - so sind Ihre Kunden bestens geschützt!

Was heißt das für Ihre Praxis?

Bestandspflege - ganz klar. Sprechen Sie Ihren Kundenstamm an und checken Sie die Verträge. Ist die Absicherung zu gering, sollte der Vertrag aufgestockt oder der Anbieter gewechselt werden.

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