Freitag, 9. Januar 2015

Krankenkassen und ihre Existenzberechtigung

Heute habe ich mich über ein Urteil geärgert, das ich heute morgen gelesen habe. Darin geht es um die Einstandspflicht von Krankenkassen, die bei einer Kieferatrophie (das ist eine Rückbildung vom ursprünglich zahntragenden bogenförmigen Knochenteil, dem sog. Kieferkamm) nicht zahlen wollen, wenn Implantate die einzige Möglichkeit zum Zahnersatz sind. Die Begründung: Implantate sind keine Kassen-Leistungen. Gleichzeitig rennen die Kassen wieder ins Minus, weil sie mit Extra-Leistungen (= keine Kassen-Leistungen) und Bonus-Zahlungen um sich schmeißen. Unfassbar. Mehr dazu hier auf optimal-absichern.de!

1 Kommentar:

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